Leistung der WEG-Verwaltung
Die Verwaltung richtet sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Erstellen eines Wirtschaftsplanes für das kommende Wirtschaftsjahr
- Buchführung
a) Einrichten eines Girokontos sowie eines Rücklagenkontos im Namen der WEG
nach Wahl der Verwaltung
b) Geldverwaltung und Buchen sämtlicher Ein- und Ausgaben mittels einer
speziellen Software
c) Einzug der Hausgelder
- Erstellen der Jahresabrechnung incl. Ausweis der Lohnanteile zur Berücksichtigung
bei der Steuererklärung
- Eigentümerversammlung
- Die jährliche Eigentümerversammlung wird unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. der
in der Teilungserklärung geregelten Einladungsfrist durchgeführt. Die Eigentümer
werden schriftlich geladen. Nach der Versammlung erhält jeder Eigentümer ein
Protokoll hierüber mit den gefassten Beschlüssen.
- Allgemeine Verwaltung
a) Vergabe von Aufträgen an Handwerker incl. Überwachung der ordnungsgemäßen
Ausführung, im Namen der Eigentümergemeinschaft
b) Begehung der Wohnanlage
c) Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden,
Handwerkern und Dritten im Rahmen einer ordentlichen Verwaltung
d) Betreuung und Überwachung bestehender Verträge wie Wartungsverträge etc.